I. 12. Verträge mit Künstler_innen und Mitabeiter_innen
Auch gemeinnützige Vereine dürfen/sollen für erbrachte Leistungen gerecht bezahlen sowie Reise-, Aufenthalts- oder sonstige Kosten vergüten. Die vereinbarten Leistungen und Entgelte sollten in Verträgen niedergeschrieben werden.
In den Verträgen mit Künstler_innen sollte auch festgehalten werden, was für den Auftritt zur Verfügung gestellt werden muss/wird/kann, wie Tonanlage, deren Leistung, Anforderungen an Beleuchtung, Stromanschlüsse, Garderobe, Übernachtungsmöglichkeit etc.
Bei Verträgen mit Mitarbeiter_innen und Auftragnehmer_innen ist zu unterscheiden zwischen Werkvertrag, freiem Dienstvertrag und echtem Dienstvertrag – Details ►in unserer Broschüre Kulturverein gründen und betreiben.
Sowohl künstlerische wie auch administrative, technische und sonstige unterstützende Tätigkeiten sollten fair bezahlt werden.
Eine Übersicht über Honorarrichtlinien und -empfehlungen sowie ein Gehaltsschema für Kulturarbeit gibt es bei den ►Fair-Pay-Tools des Kulturrat Österreich und bei der ►IG Kultur Österreich
Musterverträge für Auftritte von Musiker_innen bei Veranstaltungen (und viele andere Musterverträge) sind bei mica – music austria zu finden: ► www.musicaustria.at/mustervertraege
► Inhaltsverzeichnis von „Kultur veranstalten in Wien + Veranstaltungsstätte betreiben in Wien“