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Antragstellung

Wie komme ich zu einer Förderung?

  • Am Anfang steht die Idee. Diese gilt es, vorerst zumindest grob zu konkretisieren:
    • Was ist geplant?
    • Was wird es kosten?
    • Welche Einnahmemöglichkeiten gibt es?
    • Wie viel Geld ist zusätzlich erforderlich, damit das Vorhaben realisiert werden kann?
  • Dann kann nach geeigneten Förderungen verschiedener Förderstellen gesucht werden.
    Die meisten Förderbedingungen erlauben die Kombination mehrerer Förderungen verschiedener Förderstellen. Vielfach ist es sogar Bedingung, dass ein Vorhaben auch von zumindest einer anderen Körperschaft gefördert wird (Kofinanzierung durch andere Förderstellen).
  • Die genauen und aktuellen Bestimmungen für die entsprechenden Förderungen sind auf den Websites der jeweiligen Förderstellen zu finden und sollten genau gelesen werden.
  • Insbesondere ist zu recherchieren: Wer ist antragsberechtigt? Welche Bedingungen sind zu erfüllen? Welche Termine sind einzuhalten? Was muss ein Ansuchen enthalten (Antragsformular, Beilagen ...)?
  • Ein Ansuchen muss zumeist online oder schriftlich gestellt werden. Dabei sind die Onlineformulare der Förderstelle oder deren Papierformulare zu verwenden.

  •  Ein Ansuchen muss enthalten:
    • Möglichst konkrete Beschreibung des geplanten Vorhabens: Was wird gemacht? Wann wird es gemacht? Wo wird es gemacht? Warum ist es wichtig, es zu machen? Welche Auswirkungen hat das Projekt?
    • Kalkulation: Welche Ausgaben fallen an? Mit welchen Einnahmen sollen diese Ausgaben abgedeckt werden? Für die meisten Ansuchen sind eigene Kalkulationstabellen der Förderstelle zu verwenden. Als Einnahmen sind alle erwarteten Förderungen aller Stellen anzugeben, bei denen um Förderung angesucht wird, alle erwarteten Sponsoringeinnahmen, Eigenmittel, etwaige Eintrittsgelder und sonstigen Einnahmen. Die Summe aller Einnahmen und die Summe aller Ausgaben müssen gleich groß sein. So wird nachgewiesen, dass das geplante Projekt ohne die beantragte Förderung nicht oder nicht zur Gänze in Angriff genommen oder durchgeführt werden kann, sowie dass es bei Gewährung der Förderung finanziell gesichert ist. Unterschiedlichen Stellen dürfen keine voneinander abweichenden Kalkulationen vorgelegt werden!
    • Für viele Förderungen werden weitere Angaben verlangt. Außerdem können verschiedene Nachweise vorgeschrieben werden, die dem Ansuchen beigelegt werden müssen. Bei Ansuchen durch Vereine ist ein Vereinsregisterauszug beizulegen, bei Erstanträgen auch ein Exemplar der Vereinsstatuten.
    • Wenn danach gefragt wird: Darstellung der antragstellenden bzw. durchführenden Organisation oder Personen: Was sind die Ziele der Organisation (Vereinszweck)? Bisherige Tätigkeiten: Welche Projekte hat die Organisation bzw. haben die Personen bereits durchgeführt?
  • Ansuchen müssen von den dafür berechtigten Personen unterschrieben werden.
    Bei Vereinen sind es jene Personen, die den Verein laut Statuten nach außen vertreten dürfen. Diese Personen sind auch auf dem Vereinsregisterauszug angegeben. (Einer der häufigsten Formfehler ist, dass ein Ansuchen von den falschen Personen unterschrieben wurde!)
    Bei der „Stadt Wien Kultur“ ist eine Unterschrift entweder digital (ID Austria) oder händisch auf einer „Einverständniserklärung“, die eingescannt und zusammen mit einem Scan eines amtlichen Lichtbildausweises bei der Antragstellung hochgeladen werden muss, möglich-
     

Tipp: Bei Förderanträgen an die Stadt Wien durch Vereine sind in der Regel eine Einnahmen-Ausgaben-Übersicht und eine Vermögensübersicht beizulegen. Bei der Erstellung dieser können Vorlagen des BMKÖS hilfreich sein, die hier zu finden sind:
https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/informationen-fuer-kunstschaffende/foerderkontrolle-foerderabrechnung.html

Hier gibt es eine wirklich gute Informationsseite der Stadt Wien Kultur zur Antragstellung:
► https://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/ahs-info/hilfe-foerderantraege.html

 

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