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Was ist nach Zusage einer Förderung zu machen?

  • Nach einer Förderzusage ist ein Fördervertrag zu unterzeichnen.
  • Bei Absagen einzelner Förderstellen ist eine Anpassung der Kalkulation erforderlich, die anderen Förderstellen mitzuteilen ist.
  • Danach kann das Vorhaben/Projekt so durchgeführt werden, wie es im Antrag dargestellt wurde.
  • Die Bedingungen des Vertrags sind zu beachten und einzuhalten (z. B.: Hinweis auf Verwendung von Mitteln der Fördergeber auf allen Ankündigungen, Websites, Flyer, Plakaten etc. – wie in der Förderzusage beschrieben)
  • Auch die Bedingungen der Förderrichtlinien sind zu beachten (z. B.: Vergleichsangebote bei Aufträgen mit Auftragswert von 3.000 Euro oder mehr (außer bei künstlerischen Leistungen) einholen und aufbewahren; Bestbieter*innen beauftragen)
  • Alle Einnahmen-/Ausgabenbelege (Rechnungen, Werkverträge etc.) aufbewahren (werden für die Abrechnung benötigt)!

Was ist zu tun, wenn es zwar eine Zusage gibt, aber mit weniger Geld gefördert wird, als beantragt?

  • Wenn es möglich ist, das geplante Vorhaben mit weniger Finanzmittel durchzuführen (Einsparen von Ausgaben, Finden zusätzlicher Fördergeber, Einbringen von Eigenmitteln oder Eigenleistungen …) muss die eingereichte Kalkulation angepasst werden.
  • Auch andere Förderstellen, bei denen eine Fördeurng beantragt worden ist, müssen von der Änderung der kalkulierten Fördermittel sowie von den notwendig gewordenen Anpassungen der Kalkulation informiert werden.

 

Was ist bei einer Ablehnung zu machen?

  • Das Vorhaben kann nicht oder zumindest nicht in der geplanten Form durchgeführt werden. Eventuell kann es in vereinfachter Form auch ohne die beantragten Fördermittel durchgeführt werden. Oder es ist noch möglich, andere Fördermittel anderer Förderstellen zu beantragen.
  • Wenn auch Förderungen bei anderen Stellen beantragt worden sind, sind diese von der Ablehnung jener Förderstelle, die abgelehnt hat, zu informieren. In diesem Fall wird es nötig sein, bei den anderen Stellen die Kostenkalkulation anzupassen, um nachzuweisen, dass das Vorhaben trotzdem (in geänderter Form) durchgeführt werden kann.
    Achtung! Förderungen des Bundesministeriums Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) werden in der Regel nur unter der Bedingung vergeben, dass es auch eine Förderung einer anderen Gebietskörperschaft gibt. Wenn bei Antragstellung z. B. mit Förderungen von BMKÖS und Stadt Wien kalkuliert worden ist, und die Stadt Wien die Förderung ablehnt, zieht das BMKÖS eine allfällig bereits zugesagte Förderung wieder zurück.
  • Absagen werden meist nicht begründet. Nachfragen sind aber möglich. Eventuell hat ein adaptierter Antrag zu einem anderen Zeitpunkt bessere Chancen.

 

 

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