Straßenkunst
Die ► Wiener Straßenkunstverordnung 2025 regelt „Darbietungen künstlerischer Art, die für kurze Zeit auf öffentlichen Flächen im Freien unentgeltlich und ohne dafür eigens errichtete Aufbauten veranstaltet werden. Dazu zählen beispielsweise musikalische Darbietungen, verbale Vorträge und Vorlesungen, Tanz- und Varietévorführungen, szenische Aufführungen und Pantomimevorführungen ohne bühnenmäßige Ausstattung, Vorführungen von Zauberkunststücken, Marionetten-, Puppen- und Schattenspielen ohne bühnenmäßige Ausstattung sowie Portraitzeichnen.“ (§ 1 Abs 1 Straßenkunstverordnung 2025)
Dabei wird zwischen „akustischer und stiller Straßenkunst“ unterschieden. „Akustische Straßenkunst ist eine Schall erzeugende Darbietung. Stille Straßenkunst sind lautlose darstellerische Darbietungen sowie bildende Darbietungen in Form malerischer oder zeichnerischer Tätigkeit.“ (§ 1 Abs 2 Straßenkunstverordnung 2025)
Straßenkunst darf nur zu bestimmte Zeiten dargeboten werden(§ 2 Abs 2 Straßenkunstverordnung 2025):
akustische und stille Straßenkunst (außer bildende Straßenkunst) an platzkartenpflichtigen Orten („Orte für die Darbietung von Straßenkunst mit Platzberechtigung“):
15–21 Uhrbildende Straßenkunst an dafür vorgesehenen platzkartenpflichtigen Orten („Orte für die Darbietung von Straßenkunst mit Platzberechtigung“):
14–22 Uhrakustische und stille Straßenkunst (außer bildende Straßenkunst) an erlaubten, aber nicht platzkartenpflichtigen Orten („Orte für die Darbietung von Straßenkunst ohne Platzberechtigung“):
12–20 Uhr
Die Dauer der Darbietung darf maximal zwei Stunden durchgehend betragen bzw. laut Platzberechtigung.
Vergabe der Platzberechtigungen (Platzkarten) (§ 4 Straßenkunstverordnung 2025):
Die Platzberechtigungen für gewünschte Orte und Zeiten können durch ein Online-Buchungssystem erlangt werden. Dafür ist eine vorherige einmalige Registrierung mit Name, Geburtsdatum, Adresse, und Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) – bei Gruppen für jedes Gruppenmitglied – erforderlich. Zur Überprüfung der Identität ist ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich.
Zur Erst-Registrierung ist ein „Stadt-Wien-Konto“ – ► https://mein.wien.gv.at/ – und eine Übermittlung von amtlichen Ausweisdokumenten oder eine „ID Austria“ erforderlich.
Eine Platzkarte kostet pro Monat 6,54 Euro.
Wer keinen Internetzugang hat, kann die Buchung auch durch die MA 36 vornehmen lassen.
► https://mein.wien.gv.at/pkv_mvc/internet/External/OnlineFirst
Orte für Straßenkunst (gemäß Anlage I und II zur Straßenkunstverordnung 2025)
Orte für die Darbietung von Straßenkunst mit Platzberechtigung:
a) für akustische und stille Straßenkunst (mit Ausnahme bildender Straßenkunst)
1, Schwedenplatz – Franz-Josefs-Kai gegenüber ONr. 25
1, Dr.-Karl-Lueger-Platz im Bereich des Luegerdenkmals
1, Albertinaplatz beim Brunnen
1, Schottentor beim U-Bahn-Aufgang, Ecke Schottengasse ONr. 6/Schottenring ONr. 2–6
1, vor dem Burgtor – Ecke Burgring
1, Kärntner Straße vor ONr. 14
1, Kärntner Straße vor ONr. 20
1, Tuchlauben vor ONr. 2
1, Morzinplatz vor der Ruprechtsstiege
1, Wollzeile vor ONr. 39
1, befestigte Fläche am Herbert-von-Karajan-Platz vor Kärntner Straße ONr. 40 (Staatsoper), gegenüber Kärntner Straße ONrn. 53–55
1, Stock-im-Eisen-Platz vor ONr. 4 (Haas-Haus) ident Stephansplatz ONr. 12 ident Graben ONr.32 (beim U-Bahn-Abgang)
1, Stadtpark beim Donauweibchen
1, Stadtpark zwischen Kleiner Ungarbrücke und Weiskirchnerstraße
1, Stadtpark beim Franz-Lehar-Denkmal
2, Praterstern – vor der hinteren Stele gegenüber dem Tegetthoffdenkmal
2, Praterstern – auf der linken Seite des Wasserspiels gegenüber der Grünfläche
2, Praterstern – befestigte Fläche östlich der Bahntrasse zwischen Durchgang und Praterstern ONr. 5
4, Karlsplatz, vom Ausgang der Fußgängerpassage „Akademiestraße“ in Richtung Resselpark beim kleinen Rondeau unmittelbar beim Ausgang rechts
6, Bundesländerplatz zwischen Mariahilfer Straße und Schadekgasse
6, Christian-Broda-Platz
6, Ecke Rahlgasse 8 / Mariahilfer Straße 1A beim Stiegenplateau vor ONr. 8
6, Ecke Theobaldgasse / Mariahilfer Straße bei ONr. 27
6, Mariahilfer Straße vor ONr. 55 bei dem Podest
b) für bildende Straßenkunst (ohne Personenzahlbeschränkung)
3, Stadtpark im Bereich beim Andreas-Zelinka-Denkmal
4, Karlsplatz, Bereich um den Brunnen vor der Karlskirche
Orte für die Darbietung von Straßenkunst ohne Platzberechtigung
(ausgenommen bildende Straßenkunst)
1, Uferpromenade entlang des Donaukanals, 130 Meter stromaufwärts der Salztorbrücke
1, Uferpromenade entlang des Donaukanals bei der Aspernbrücke
2, Uferpromenade entlang des Donaukanals bei der Schwedenbrücke
2, Uferpromenade entlang des Donaukanals bei der Aspernbrücke
7, Mariahilfer Straße, Bereich zwischen ONr. 2 und der Kreuzung Getreidemarkt
7, Urban-Loritz-Platz, Bereich vor der U-Bahn-Station Stadthalle – Burggasse
9, Sigmund-Freud-Park auf der befestigten Fläche links neben dem Aufzug-Zugang der Parkgarage
9, Arne-Carlsson-Park im Bereich des Verbindungsweges zwischen der Währinger Straße und der Spitalgasse vor dem Elsa-Brändström-Denkmal
9, Diana Budisavljevic Park auf der befestigten Fläche unmittelbar neben dem nördlich des Siemens-Nixdorf-Steg gelegenen Stiegenabgang zur Karoline-Tintner-Promenade
9, Schlickplatz im Bereich des Erwin-Ringel-Parks auf der befestigten Fläche unmittelbar neben dem Eingang zum eingezäunten Ballspielplatz
10, Ada-Christen-Gasse ONr. 2, befestigte Fläche zwischen Hansson-Einkaufszentrum und dem Haus der Begegnung
10, Keplerplatz vor ONr. 11 – in Verlängerung der Favoritenstraße
10, Viktor-Adler-Platz vor ONr. 13 in Verlängerung der Favoritenstraße
10, Reumannplatz, befestigte Fläche gegenüber ONr. 16
11, Hyblerpark
11, Herderpark
11, Florian-Hedorfer-Straße ONr. 5, Platz vor dem Simmeringer Hallenbad
11, Ekazent Thürnlhofstraße ONr. 30
11, Ekazent Geringergasse ONr. 22 + ONr. 27
12, Meidlinger Hauptstraße, vor dem Haus ONr. 16
14, Baumgartner-Casino-Park
14, Matznerpark
14, Steinhofer Park
14, Keißlergasse vor dem Bahnhof Hütteldorf – Hacking
15, Märzpark, im Bereich des Wegekreuzes
20, Platz vor dem Eckhaus Wallensteinstraße ONr. 16 ident Staudingergasse ONr. 1
20, Allerheiligenplatz im Park bei den Verwaltungsgebäuden der Magistratsabteilung 42
20, Friedrich-Engels-Platz zwischen den Straßenbahnhaltestellen
20, Hannovermarkt beim Gedenkstein
21, Pius-Parsch-Platz vor dem Parkplatz
21, linkes Ufer Neue Donau, gegenüber dem islamischen Zentrum
21, Donauinsel bei der Floridsdorfer Brücke neben der Straßenbahnstation
22, Donauinsel bei der Reichsbrücke bei der U-Bahn-Station
22, linkes Ufer Neue Donau, bei der Reichsbrücke
Weitere Orte für stille Straßenkunst in den Bezirken 7–23 (gem. § 2 Abs 4 Straßenkunstverordnung 2025)
Darüber hinaus darf gemäß § 2 Abs 4 Straßenkunstverordnung 2025 stille Straßenkunst in den Bezirken 7 bis 23 unter Einhaltung der in § 3 angeführten allgemeinen Benützungsbedingungen in überwiegend dem Fußgängerverkehr vorbehaltenen öffentlichen Flächen im Freien, insbesondere in Fußgängerzonen, auf öffentlichen Plätzen und in Parks in der Zeit von 12 bis 20 Uhr dargeboten werden, sofern keine anderen Öffnungszeiten festgelegt wurden. Darbietende Personen haben von Hauseingängen, Hauseinfahrten, Passagen, Stiegenanlagen, Fahrbahnen oder Straßenbahngeleisen, von gastgewerblich benutzten Straßenflächen und dergleichen mindestens 5 m Abstand zu halten; von Kircheneingängen ist ein Mindestabstand von 25 m einzuhalten.