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III. 1. Barrierefreiheit

Unter Barrierefreiheit wird jene Gestaltung der Umgebung bezeichnet, die es Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglicht, alle zur Verfügung stehenden Räume ohne Risiken oder zusätzliche Hilfe besuchen zu können. Der Begriff bezieht sich dabei sowohl auf körperliche wie psychische Einschränkungen oder die eingeschränkte Sinneswahrnehmung im Allgemeinen.
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz zielt entsprechend dieser weitgefassten Definition darauf ab, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft (und somit auch bei Veranstaltungen) zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. (§ 1 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz).
Barrieren können vielgestaltig sein. Die Möglichkeiten, sie abzubauen, sind es auch und gehen weit über das, was gesetzlich vorgeschrieben ist, hinaus: barrierefreie Erreichbarkeit, barrierefreier Zugang, Befahrbarkeit der Veranstaltungsstätte mit Rollstühlen, barrierefreie Toiletten, Kennzeichnung barrierefreier Wege, Gebärdendolmetscher_innen, Zugänglichkeit von Informationen für blinde Personen, Informationen in einfacher Sprache, für Vorlesesoftware geeignete Internetseiten, Angaben über Barrieren abbauende Maßnahmen und dennoch zu erwartende Barrieren bei den Veranstaltungsankündigungen u. v. m.
Es geht bei Barrierefreiheit also nicht nur um die uneingeschränkte Mobilität von Menschen, sondern auch um das Einbeziehen so genannter unsichtbarer Behinderungen. Als Veranstalter_in oder Betreibende_r einer Veranstaltungsstätte kann darauf geachtet werden, Ausschlusskriterien möglichst minimal zu halten, und in jedem Falle ist es für Betroffene sehr nützlich, über das Maß an Barrierefreiheit einer Veranstaltung oder Location informiert zu werden, beispielsweise über die hauseigene Website.
Falls auf dem Veranstaltungsgelände keine gänzliche Barrierefreiheit umsetzbar ist, kann nach individuellen Lösungen gesucht werden. Beispielsweise durch den Einsatz von geschultem Personal, das gegebenenfalls gezielt Unterstützung leistet. Um besser auf die Bedürfnisse beeinträchtigter Besucher_innen einzugehen, kann auch eine eigene Kontaktadresse für Fragen rund um den barrierefreien Zugang der Veranstaltungsstätte eingerichtet werden.

Weiterführende Informationen:

www.ak-mob.org/

www.barriere-check.at/

www.oekoevent.at/barrierefreie-veranstaltungen

wheelmap.org