II. 3. Rechtsformen
3.1 WOZU BRAUCHT ES EINE RECHTSFORM?
Das Gesetz regelt je nach Rechtsform (z. B. Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Verein …) die rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf z. B. Steuern, Haftung, Vertretungsbefugnisse, Gründungskosten und finanzielle Aufwendungen. Jegliche Art von Unternehmung oder Organisation einer Arbeitsstätte (ob gewinnorientiert oder nicht, ob alleine oder mit anderen Personen) benötigt rechtliche Absicherungen und Regeln.
Abhängig von der Unternehmung gilt es, eine Rechtsform zu wählen, welche die passenden Rahmenbedingungen bietet, um möglichst zielgerichtet und sicher am wirtschaftlichen Leben teilnehmen zu können.
Zu den gängigsten Rechtsformen in Österreich zählen:
• Einzelunternehmen
• Personengesellschaften, z. B. Offene Gesellschaft (OG), Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)
• Kapitalgesellschaften, z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG)
• Sonderformen, z. B. Verein, Genossenschaft, Stiftung, Mitarbeiterbeteiligungs-KG
• Mischformen, z. B. Verein + Einzelunternehmen, Verein + GmbH, GmbH + Co KG
3.2 RECHTSFORMEN IM VERGLEICH
Leider gibt es kein Patentrezept für die richtige Wahl der Rechtsform. Jeder Einzelfall ist je nach Ziel, Ausrichtung und personeller Zusammensetzung zu beurteilen. Hinzu kommt, dass eine anfangs passende Rechtsform zu einem späteren Zeitpunkt zum Nachteil werden könnte. Die Auswahl der Rechtsform ist keine leichte Entscheidung und sollte unbedingt gut durchdacht werden, bestenfalls unter Einbeziehung fachkundiger Personen.
Folgende Tabelle soll dabei helfen, die Unterschiede bzw. Vor- und Nachteile einiger Rechtsformen in Österreich darzustellen, die für den Betrieb einer Veranstaltungsstätte relevant sein können.
(Diese Tabelle kann nach links und rechts gescrollt werden. Wenn das zu unübersichtlich ist, bitte ins ►PDF unserer Veranstaltungsbroschüre (Seite 70 ff) schauen.
ANGABEN ZUR TABELLE
1 Kommanditist_in: beschränkt haftende_r Gesellschafter_in in einer Kommanditgesellschaft
2 Komplementär_in: persönlich (und damit unbeschränkt) haftende_r Gesellschafter_in in einer
Kommanditgesellschaft
3 Haftungsarten: Unbeschränkte Haftung: Personen haften mit ihrem gesamten Vermögen, inklusive ihrem
Privatvermögen.
Beschränkte Haftung: Die Gesellschaft haftet unbeschränkt, jedoch haften die einzelnen Gesellschafter_innen beschränkt, also nur mit ihrer Einlage (jenem Kapital, das sie der
Gesellschaft zur Verfügung gestellt haben, nicht aber mit ihrem Privatvermögen).
Solidarische Haftung: Alle Beteiligten bzw. haftenden Personen haften „zur ungeteilten Hand“, also bis zur Höhe der gesamten Schuld. Wenn mehrere Personen haften, kann der_
die Gläubiger_in die gesamte Schuld auch nur bei einer Person eintreiben.
4 ASVG: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
5 GSVG: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
(Quelle: Die Übersicht wurde auf Basis einer von Marianne Gugler/Otelo eGen unter Creative-Commons-Lizenz veröffentlichten Tabelle ergänzt und bearbeitet.)
| Gemeinnütziger Verein | Anderer Verein | Genossenschaft | Einzelunternehmen | Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) | Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) | Offene Gesellschaft (OG) | Kommanditgesellschaft (KG) | GmbH + Co KG |
Mitglieder/ Gesellschafter (zwingend notwendige Organe) | Mind. 2 Personen | Mind. 2 Personen | Mind. 2 Personen | 1 Person (Inhaber*in) | Mind. 1 Person - Geschäftsführer*in, Generalsversammlung, Aufsichtsrat (wenn Stammkapital höher als 70.000€) | Mind. 2 Personen (natürliche oder juristische) | Mind. 2 Personen (Geschäftsführer*innen) | Mind 2 Personen (Geschäftsführer*in, Kommandist*in) | |
Gründungsdokumente | Statuten | Statuten | Satzung + Wirtschaftsplan | Ohne Gesellschaftsvertrag | Gesellschaftsvertrag | Gesellschaftsvertrag | Gesellschaftsvertrag nicht zwingend | Gesellschaftsvertrag |
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Zweck | Ausschließlich gemeinnütziger Zweck | Ideeller Zweck | Förderung der Mitglieder und wirtschaftliche Tätigkeit | Wirtschaftliche Tätigkeit und Kapitalverwertung | Wirtschaftliche Tätigkeit und Kapitalverwertung | Wirtschaftliche Tätigkeit und Kapitalverwertung | Wirtschaftliche Tätigkeit und Kapitalverwertung | Wirtschaftliche Tätigkeit und Kapitalverwertung |
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Entstehung | Eintrag im Vereinsregister
Nach Anzeige der Vereinserrichtung an die Vereinsbehörde unter Beilage der Statuten prüft die Behörde. Mit Ausstellung des Bescheids „Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit“ ist der Verein entstanden.
| Eintrag im Vereinsregister
Nach Anzeige der Vereinserrichtung an die Vereinsbehörde unter Beilage der Statuten prüft die Behörde. Mit Ausstellung des Bescheids „Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit“ ist der Verein entstanden.
| Firmenbucheintrag | Firmenbucheintrag optional bis zur Erreichung der Rechnungslegungspflicht (Ausnahme: freie Berufe) | Firmenbucheintrag | Ohne Firmenbucheintrag, außer bei Erreichung der Grenzwerte als OG oder KG, (Ausnahme: freie Berufe) | Firmenbucheintrag | Firmenbucheintrag | Firmenbucheintrag |
Einlage (Mindestkapital) | Keine | Keine | 2€ - Anteile laut Satzung, wird bei Austritt zurückgezahlt (Verkauf der Anteile ist nicht möglich) | Keine | 35.000€ Einzahlung bei Gründung, davon mind. 50% in bar (Verkauf der Anteile ist nicht möglich) | Keine | Keine | Keine | Keine |
Haftung31 | Mitglieder des Leitungsorgans haften persönlich gegenüber dem Verein (bis zur Entlastung)
| Mitglieder des Leitungsorgans haften persönlich gegenüber dem Verein (bis zur Entlastung)
| Beschränkte Haftung | Unbeschränkte Haftung der Inhaber*in | Beschränkte Haftung der Gesellschafter*innen in Höhe der Einlage Gesellschaft haftet grundsätzlich mit Gesellschaftsvermögen, in best. Fällen haftet der_die handelsrechtliche GF persönlich (Sorgfaltspflicht) | Unbeschränkte Haftung der Gesellschafter*innen | Unbeschränkte Haftung der Gesellschafter_innen | Komplementär*in haftet unbeschränkt, Kommandist*in haftet nur bis zur Höhe der Einlage (frei gestaltbar) | Die juristische Person (GmbH als Komplementärin) haftet in Höhe der Stammeinlage, Kommandist*in haftet nur mit Einlage |
Mitgliederkreis | Offen | Offen | Offen, Mitgliederliste | / | Geschlossener Gesellschafter*innenkreis |
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Kapitalaufbringung | Mitgliedsbeiträge, Spenden, Förderungen, wirtschaftliche Tätigkeiten, mit denen der Vereinszweck unmittelbar verwirklicht wird, andere wirtschaftliche Nebentätigkeiten
| Mitgliedsbeiträge, Spenden, Förderungen, wirtschaftliche Tätigkeiten
| Variables Grundkapital, Mitgliedsbeiträge möglich, Aufnahme neuer Mitglieder, Aufstockung von Geschäftsanteilen |
| Festes Grundkapital, Aufstockung durch Beschluss der Gesellschafter*innen, Aufnahme neuer Gesellschafter*innen |
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Höchstes Organ | Mitgliederversammlung
Kopfstimmrecht | Mitgliederversammlung
Kopfstimmrecht | Generalversammlung Kopfstimmrecht, Kapitalstimme oder Kurien sind möglich |
| Generalversammlung
Kapitalstimmrecht |
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Steuerrecht | USt- und KöSt-Befreiung bei wirtschaftlichen Tätigkeiten, mit denen der Vereinszweck unmittelbar erfüllt wird andere wirtschaftliche Tätigkeiten KöSt- und großteils USt-pflichtig, KöSt-Freibetrag von 10.000 Euro
| USt- und KöSt-Pflicht
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| Einkommensteuer vom Gewinn bis zu max. 50% | Körperschaftsteuerpflicht aller Gesellschafter*innen | Einkommensteuerpflicht aller Gesellschafter*innen | Einkommensteuerpflicht aller Gesellschafter*innen | Einkommensteuerpflicht aller Gesellschafter*innen | Einkommensteuer für Kommandist*in, Körperschaftsteuer bei der GmbH |
Sozialversicherung |
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| Pflichtversicherung nach GSVG42 | Geschäftsführende Gesellschafter*in bei geringer Beteiligung nach ASVG53 sonst GSVG | Pflichtversicherung nach GSVG | Pflichtversicherung nach GSVG | Komplementär*in: Selbstständigenpflichtversicherung | GSVG der geschäftsführenden Gesellschafter*innen
Kommandist*in nach ASVG |
Gewerberecht | Befähigungsnachweis durch vertretungsbefugtes Mitglied des Leitungsorgan oder zumindest Halbzweitanstellung
| Befähigungsnachweis durch vertretungsbefugtes Mitglied des Leitungsorgan oder zumindest Halbzweitanstellung
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| Befähigung durch Unternehmen oder gewerberechtliche_n Geschäftsfüher*in | Befähigungsnachweis durch gewerberechtliche_n Geschäftsfüher*in | Gewerbeberechtigung sämtlicher Gesellschafter*innen/ Gewerbe kann nicht von der GesbR ausgeübt werden, sondern von einzelnen Gesellschafter*innen. | Befähigungsnachweis durch Gesellschafter*in oder Geschäftsführer*in | Befähigungsnachweis durch Gesellschafter*in oder Geschäftsführer*in | Befähigungsnachweis durch gewerberechtliche*n Geschäftsführer*in |
Mögliche Förderungen | Kunst- und Kulturförderungen durch Stadt, Land, Bund und andere Körperschaften, wenn das Projekt ohne die Förderung nicht realisierbar ist, und mit der Förderung die Finanzierung gesichert ist - keine Gewinnerzielung.
| Kunst- und Kulturförderungen durch Stadt, Land, Bund und andere Körperschaften, wenn das Projekt ohne die Förderung nicht realisierbar ist, und mit der Förderung die Finanzierung gesichert ist - keine Gewinnerzielung.
| Kunst- und Kulturförderungen durch Stadt, Land, Bund und andere Körperschaften, wenn das Projekt ohne die Förderung nicht realisierbar ist, und mit der Förderung die Finanzierung gesichert ist - keine Gewinnerzielung.
| Kunst- und Kulturförderungen durch Stadt, Land, Bund und andere Körperschaften, wenn das Projekt ohne die Förderung nicht realisierbar ist, und mit der Förderung die Finanzierung gesichert ist - keine Gewinnerzielung.
Gedeckelt? | Kunst- und Kulturförderungen durch Stadt, Land, Bund und andere Körperschaften, wenn das Projekt ohne die Förderung nicht realisierbar ist, und mit der Förderung die Finanzierung gesichert ist - keine Gewinnerzielung.
Gedeckelt? | Kunst- und Kulturförderungen durch Stadt, Land, Bund und andere Körperschaften, wenn das Projekt ohne die Förderung nicht realisierbar ist, und mit der Förderung die Finanzierung gesichert ist - keine Gewinnerzielung.
Gedeckelt? | Kunst- und Kulturförderungen durch Stadt, Land, Bund und andere Körperschaften, wenn das Projekt ohne die Förderung nicht realisierbar ist, und mit der Förderung die Finanzierung gesichert ist - keine Gewinnerzielung.
Gedeckelt? | Kunst- und Kulturförderungen durch Stadt, Land, Bund und andere Körperschaften, wenn das Projekt ohne die Förderung nicht realisierbar ist, und mit der Förderung die Finanzierung gesichert ist - keine Gewinnerzielung.
Gedeckelt? | Kunst- und Kulturförderungen durch Stadt, Land, Bund und andere Körperschaften, wenn das Projekt ohne die Förderung nicht realisierbar ist, und mit der Förderung die Finanzierung gesichert ist - keine Gewinnerzielung.
Gedeckelt? |
Auflösung | Vermögen an gemeinnützige Organisation | Vermöge an ähnliche Organisation | Vermögen an Mitglieder nach Anteilen |
| Verkauf oder Vermögen an Gesellschafter*innen nach Einlage |
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VORTEILE | Kooperative Entscheidung Ideelle Ziele Offener Mitgliederkreis
Besitz und Eigentum kann erworben werden | Kooperative Entscheidung Ideelle und wirtschaftliche Ziele
Offener Mitgliederkreis Besitz und Eigentum kann erworben werden | Kooperative Entscheidung Ideelle und wirtschaftliche Ziele
Offener Mitgliederkreis Beschränkte Haftung
Angestellte Mitglieder haben soziale Absicherung | einfache und kostengünstige Gründung völlige Handlungsfreiheit der Inhaber*in gute Vorbereitung (Business Plan) keine Entnahmebeschränkungen niedriger Einkommensteuertarif | Alleinige Entscheidung/ Mehrheitsstimmrecht, wirtschaftliche Ziele
Geschlossener Gesellschafter*innenkreis
Bewertung der Anteile bei Austritt | schnelle Gründung mit einem formfreien Vertrag kein Mindestkapital
| Kontrolle und Arbeitsteilung möglich Risikostreuung keine Einlagen erforderlich
| Komplementärin/Komplementär: Kommanditistin/Kommanditist: niedriger Einkommensteuertarif
| keine am Unternehmen beteiligte natürliche Person haftet persönlich flexible Eigenkapitalgestaltung Flexibilität in Bezug auf Entnahmen
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NACHTEILE | Zwischenfinanzierung schwierig ?? | Für Banken und Geschäftspartner weniger vertrauenswürdig
Zwischenfinanzierung schwierig | Pflichtmitgliedschaft bei einem der Revisionsverbände
Nur wenige wissen über Genossenschaften Bescheid | unbeschränkte Haftung geringe steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten keine sozialversicherungsrechtlichen Optionen eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten hohe Gründungskosten Bilanzierungspflicht erforderliches Mindeststammkapital Publizitäts- und Prüfungspflichten | Änderung des Gesellschafterkreises ist kostenpflichtiger Notariatsakt Gesellschaftssteuer | keine eigene Rechtspersönlichkeit unbeschränkte Haftung
| unbeschränkte Haftung geringe steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten keine sozialversicherungsrechtlichen Optionen eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten
| Komplementärin/Komplementär: Kommanditistin/Kommanditist: geringe Entscheidungsmöglichkeiten
| Rechnungslegungspflicht geringe Finanzierungsmöglichkeiten durch Banken, da keine natürliche Person haftet keine steuerlichen Vorteile bei Gewinneinbehaltung
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