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I. 13. Erste Hilfe

Das Wiener Veranstaltungsgesetz schreibt in § 30 unter anderem vor:

Bei jeder Veranstaltung muss für die Erste-Hilfe-Leistung eine medizinische Grundausstattung in gutem und hygienisch einwandfreiem Zustand bereitgehalten werden. Diese medizinische Grundausstattung muss mindestens einen Verbandskasten Typ 2 gemäß ÖNORM Z 1020 oder eine gleichwertige Ausstattung umfassen.

Bei jeder Veranstaltung, an der zwischen 20 und 1.000 Besucher_innen gleichzeitig teilnehmen können, muss für die Erste-Hilfe-Leistung eine nachweislich in Erste-Hilfe-Leistung ausgebildete Person anwesend sein.

Bei Veranstaltungen, an denen mehr als 1.000, aber höchstens 5.000 Besucher_innen gleichzeitig teilnehmen können, ist die genaue Anzahl des erforderlichen Sanitätspersonals (Notärzt_innen, Sanitäter_innen sowie Führungspersonal) durch die Veranstalter_in von einem gesetzlich zugelassenen oder bewilligten Rettungsdienst schriftlich festlegen zu lassen und der Behörde vorzulegen.

Bei jeder Veranstaltung, an der mehr als 1.000 Besucher_innen gleichzeitig teilnehmen können, hat die Veranstalter_in für die Bereitstellung und Einrichtung eines Notfallraums Sorge zu tragen. Der Notfallraum muss Einrichtungen wie insbesondere mindestens ein Ruhebett, einen Tisch und zwei Sitzgelegenheiten sowie eine den sanitätsdienstlichen Erfordernissen entsprechende Mindestausstattung aufweisen. Der Raum muss barrierefrei, leicht zugänglich, überdacht, nicht von außen einsehbar und ebenerdig oder durch einen Aufzug erreichbar sein, der für Krankentransporte geeignet ist.

Bei Veranstaltungen, an denen mehr als 5.000 Besucher_innen gleichzeitig teilnehmen können, hat die Veranstalter_in ein Sanitätskonzept durch einen gesetzlich zugelassenen oder bewilligten Rettungsdienst in Abstimmung mit der für den Rettungsdienst der Stadt Wien zuständigen Dienststelle des Magistrates erstellen zu lassen und der Anmeldung der Veranstaltung anzuschließen.

Die vollständigen und verbindlichen Bestimmungen sind in § 30 Wiener Veranstaltungsgesetz zu finden. Sanitätsdienste wie z. B. der Arbeiter-Samariter-Bund oder das Rote Kreuz helfen (gegen Vereinbarung), eine Veranstaltung sicher zu gestalten.

 

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