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Einreichen können - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit - alle Kulturinitiativen, Vereine, Arbeitsgemeinschaften und KünstlerInnen der freien Kulturszene Wiens, d.h. die ihre Tätigkeit in Wien ausüben und ihren Sitz bzw. Hauptsitz in Wien haben.

Gebietskörperschaften (z.B. Gemeinde, Bezirke, parteipolitische oder religiöse Organisationen), deren Vorfeldorganisationen (z.B. Kulturreferate von Bezirken) und kommerzielle Kulturveranstalter sowie MitarbeiterInnen der IG Kultur Wien sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

1. Projekte in der Stadt Wien

Die Projekte können sowohl von Einzelpersonen wie auch von Gruppen, Initiativen und Kooperationen eingereicht werden, deren organisatorischer und rechtlicher Sitz in Wien ist und deren eingereichte/s Projekt/e in Wien stattfindet/n bzw. wienspezifisch konzipiert sind.

2. Internationaler Austausch

Der/die Projekteinreichende/n müssen in dieser Kategorie ihren/seinen organisatorischen und rechtlichen Sitz in Wien (leading partner) haben sowie mindestens eine/n internationalen ProjektpartnerIn vorweisen, der nachhaltig in das Projekt einbezogen ist.
Netzwerkprojekte müssen mit dem Wissen und Einverständnis aller ProjektpartnerInnen (Unterschrift ) eingereicht werden.