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Kunst- und Kulturförderungen des Bundes

Förderungen der Kunstsektion des Bundeskanzleramts

Seit 1. März 2014 ist für Kunst und Kultur das Bundeskanzleramt zuständig.

Antragsberechtigt sind Einzelpersonen und Gruppen von Kunstschaffenden sowie Kunstinstitutionen. Die Förderung von Firmen erfolgt nur dann, wenn die Durchführung eines innovativen Vorhabens sonst nicht gewährleistet wäre.
Ausländische Staatsangehörige sind österreichischen Staatsbürger_innen dann gleichgestellt, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nachweislich seit mindestens drei Jahren in Österreich haben.


Allgemeine Informationen zu den Förderungen aus der Kunstsektion: http://www.kunstkultur.bka.gv.at/site/8047/default.aspx 

 

Formulare, Mustervorlagen für die Nachweiserbringung u. Ä.:

http://www.kunstkultur.bka.gv.at/site/8052/default.aspx 

 

Ausschreibungen der Kunstsektion:

http://www.kunstkultur.bka.gv.at/site/8048/default.aspx  

 

Gesetzliche Grundlage der Kunstförderungen:

Kunstförderungsgesetz

Kulturkontakt Austria

Kulturkontakt Austria


KulturKontakt Austria (KKA)ist ein vom BMUKK beauftragtes und unterstütztes europäisches Kompetenz- und Ressourcenzentrum mit den Kernbereichen Bildung, Kultur und Kunst und den geografischen Schwerpunkten Österreich, Ost- und Südosteuropa.


Es gibt zahlreiche Programme, für die es immer wieder Ausschreibungen gibt, in drei Bereichen:


Artists in Residence: jährlich 50 Stipendien für Künstler_innen aus dem Ausland zu Arbeitsaufenthalten in Österreich (Bildende Kunst und Design, Literatur und Übersetzung, Musik, zeitgenössischen Tanz, Kulturvermittlung, KuratorInnen)


Kulturvermittlung: Es werden partizipative Projekte und Aktivitäten der kulturellen Bildung mit Schulen in ganz Österreich konzipiert, beratend und organisatorisch begleitet und gefördert. Dadurch wird die aktive Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen mit zeitgenössischen Kunst- und Kulturformen ermöglicht. Neben den Aktivitäten in der österreichischen Bildungs- und Kulturlandschaft, bilden der Austausch und die Vernetzung auf europäischer Ebene zur kulturellen Bildung einen weiteren thematischen Schwerpunkt.


Bildungskooperation Ost- und Südosteuropa: Ziel der Bildungskooperation von KKA ist es, Bildungsreformprozesse in den Partnerländern in Ost- und Südosteuropa durch Erfahrungsaustausch in nachhaltigen Projekten zu unterstützen und durch Bildungsnetzwerke wie ERI SEE (Education Reform Initiative of SEE) zu fördern.


Infos: http://www.kulturkontakt.or.at

 

Auslandskulturpolitische Förderungen des Außenministeriums

Die Österreichische Auslandskulturpolitik des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres, dessen Botschaften, Konsulaten, Kulturforen, Österreich-Bibliotheken und Österreich-Instituten hat unter anderem das Ziel, Österreich im Ausland als innovativ-kreatives Land zu präsentieren. Der Fokus der Auslandskulturarbeit soll dabei laut „Auslandskulturkonzept 2011“ auf die Darstellung des zeitgenössischen Österreichs gelegt werden, damit Österreich als zukunftsorientiert und nicht als in seiner Geschichte verhaftet gesehen wird.

Zudem werde an EU-Kulturinitiativen zur Stärkung eines gemeinsamen EU-Bewusstseins mitgewirkt und werden Initiativen zu Themen des interkulturellen Dialogs gesetzt.


Von der kulturpolitischen Sektion des Außenministeriums werden Kulturveranstaltungen in Österreich gefördert, die mit den auslandspolitischen Zielen im Einklang stehen.


Österreichische Vertretungsbehörden im Kulturbereich (Kulturforen, Botschaften, Generalkonsulate und Honorarkonsulate) organisieren dezentral Kulturtage und -wochen, Ausstellungen, Filmproduktionen, Vorträge, Lesungen, Buchpräsentationen, Konzerte u. Ä.


Auslandskulturpolitische Schwerpunkte werden über die Zuweisung unterschiedlicher Jahreskulturbudgets an die Vertretungsbehörden gesetzt und sollen von diesen bei der Gestaltung der Kulturprogramme berücksichtigt werden.

Die Schwerpunkte bis 2014 sind:

Geographisch: Donauraum, Schwarzmeerregion, Westbalkan

Sektoriell: Tanz, Architektur

Thematisch: Dialog der Kulturen und Religionen, Menschenrechte.


Infos: http://austria-kultur.at

Freiwilligenfonds des BMAS

Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement ein eigener Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet. Zuwendungen aus dem Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement können natürlichen und juristischen Personen (z.B. Vereinen) gewährt werden, die zur Entwicklung oder Durchführung von innovativen Maßnahmen, besonderen Aktivitäten oder Initiativen zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.


Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürger_innen und natürliche Personen mit ständigem Aufenthalt in Österreich sowie juristische Personen (z.B. Vereine) mit Sitz in Österreich.


Natürliche Personen als Antragsteller_innen können Zuwendungen in der Höhe von maximal 1.000 Euro erhalten. Für Organisationen beläuft sich die Summe auf maximal 15.000 Euro.


Infos: http://freiwilligenweb.at/index.php?id=CH3569&PHPSESSID=if3p0qpqllb644u8cul1tthjd1