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Förderungen von „Stadt Wien | Kultur“ (MA 7)

Voraussetzungen für Förderungen von „Stadt Wien | Kultur“ sind im Allgemeinen:

  • Wien-Bezug des eingereichten Projekts

  • Antragsberechtigt sind zumeist nur juristische Personen (z.B. Vereine) mit Sitz in Wien.

  • Kein Anspruch auf Förderung.

  • Für Höhe und Umfang der Förderung ist die budgetäre Situation maßgebend.

  • Allfällige früher mal erhaltene Fördermittel müssen fristgerecht und ordnungsgemäß abgerechnet worden sein.


Ausführliche Liste der Kriterien für Wissenschafts- und Kunstförderung der Stadt Wien:

http://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/foerderungen/leitfaden/voraussetzungen.html

 

Übersicht über die Kulturförderung der Stadt Wien auf wien.at:

http://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/foerderungen/index.html 

 

- Förderung von Stadtteilkultur und Interkulturalität

Fristen und Termine, ausführliche Informationen, Unterlagen und Formulare:

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/projekte/subventionen/stadtteilkultur.html

- Förderung bildender Kunst und neuer Medien

Infos, Termine, Kontakte:

https://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/foerderungen/bildendekunst.html

 

- Förderung darstellender Kunst

Infos, Fristen, Kontakte:

https://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/foerderungen/theaterfoerderung.html

(nächste Einreichtermine: 15. September 2019 für Projektförderung für das 2. Halbjahr 2020, Wiederaufnahmeförderung für das 2. Halbjahr 2020, Jahresförderung (einjährig) bzw. Großprojekte für 2021;
15. Februar 2020 für Projektförderung für das 1. Halbjahr 2021 und Wiederaufnahmeförderung für das 1. Halbjahr 2021.)

- Filmförderung

Infos, Fristen und Termine:

www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/projekte/subventionen/film.html

- Wissenschafts- und Forschungsförderung

Infos, Fristen und Termine:

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/projekte/subventionen/wissenschaft-und-forschung.html

- Preise und Stipendien

Die Stadt Wien verleiht „herausragenden Künstlerinnen und Künstlern sowie Wissenschafterinnen und Wissenschaftern als Zeichen der Anerkennung ihres Schaffens Ehrungen in Form von Preisen und Stipendien. Diese werden in den Sparten Musik (Komposition), Literatur, bildende Kunst und Architektur sowie Wissenschaft und Volksbildung vergeben.“

Infos:

www.wien.gv.at/kultur/abteilung/ehrungen

Förderung bezirksorientierter Kulturangelegenheiten

Kulturveranstaltungen mit lokalem, im Bezirksinteresse liegenden Bezug können durch die Bezirksvorstehung gefördert werden.

Die Veranstaltung muss von gemeinnützigeInstitutionen wie z. B. einem Verein durchgeführt werden. Auf Wunsch des Bezirks ist auch die Förderung von Einzelpersonen möglich.

Fristen und Termine:

Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungstermin, spätestens aber bis Ende Oktober des laufenden Jahres gestellt werden.

Zuständige Stelle ist die jeweilige Bezirksvorstehung (Adressen: http://www.wien.gv.at/advuew/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=stelle&Type=K&stellecd=1995072813244913&STELLE=Y).


Es ist empfehlenswert, zuvor mit der jeweiligen Kulturkommission der Bezirksvertretung Kontakt aufzunehmen (mit der_dem Vorsitzenden oder einem Mitglied des Vertrauens). Eine Liste der_des Vorsitzenden bzw. der Mitglieder der Kulturkommission findet sich auf wien.gv.at. Diese muss aber beim jeweiligen Bezirk gesucht werden:

1.) auf http://www.wien.gv.at/kultur/archiv/politik/vertretungen.html die Bezirksvertretung des jeweiligen Bezirks anklicken

2.) runterscrollen, einen Link, der „Kommissionen der Bezirksvertretung“ oder so ähnlich heißt, suchen und anklicken

3.) auf der dann erscheinenden Liste die Kulturkommission der Bezirksvertretung suchen und anklicken


 

Infos, Termine: www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/projekte/subventionen/bezirk.html

Förderungen durch andere Stellen der Stadt Wien

- Förderungen für Fraueneinrichtungen und Genderprojekte

Der Benachteiligung von Frauen_Lesben_Mädchen soll durch gezielte Förderung von Projekten durch die Frauenabteilung der Stadt Wien (MA 57) entgegengewirkt werden.

Die Frauenabteilung unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten frauen- und genderspezifische Aktivitäten, die ihre Wirkung auf Wien beziehen. Im Rahmen der Kleinprojekteförderung werden Projekte bis zu einer Höhe von maximal 5.100 Euro finanziert. Die MA 57 vergibt einjährige Förderungen sowie dreijährige Förderungen an zahlreiche bereits langjährig subventionierte Vereine.

Die Prüfung der Förderansuchen erfolgt nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien. Förderansuchen können nur von Vereinen eingebracht werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Infos:http://www.wien.gv.at/menschen/frauen/foerderungen/ 

- Queerer Kleinprojektetopf

Die Förderung unterstützt Projekte und Initiativen, die Diskriminierungen von Lesben, Schwulen und Transgenderpersonen aufzeigen, die diskriminierte Menschen unterstützen, die die gesellschaftliche Teilhabe homosexueller Menschen und Transgenderpersonen fördern oder die gesellschaftliche Bewusstseinsbildung positiv beeinflussen.

 

Fristen und Termine


Die Förderungen durch den Queeren Kleinprojektetopf erfolgen in der Regel kalenderjahrbezogen. Sie sind für Maßnahmen und Vorhaben, die im Kalenderjahr begonnen und abgeschlossen werden. Die Förderrichtlinien und der Leitfaden "Queerer Kleinprojektetopf" müssen beachtet werden.

Der Antrag ist zweimal im Jahr möglich; im Zeitraum 1. November bis 31. Dezember und 1. Juni bis 31. Juli und muss mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn, bei Veranstaltungen mindestens sechs Wochen vor dem Termin der Veranstaltung erfolgen.

 

Infos:http://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesellschaft-soziales/antidiskriminierung/foerderungen/kleinprojektetopf.html 

- Kunst im öffentlichen Raum


Kunstprojekte im öffentlichen Raum der Stadt Wien an frei zugänglichen, öffentlichen Orten, an denen Kunst von allen erlebt werden kann, können von der KÖR (Kunst im öffentlichen Raum GmbH) gefördert werden.


Infos:http://www.koer.or.at 

- Cash for Culture: Förderung von Kunst- und Kulturprojekten Jugendlicher

Mit „Cash for Culture“ fördert die Kulturabteilung der Stadt Wien Kunst- und Kulturprojekte von in Wien lebenden Jugendlichen im Alter von 13 bis 23 Jahren mit bis zu 1000 Euro zusammen mit Unterstützung durch Coaches.

 

Infos:https://basiskultur.at/cash-for-culture-2/

 

- kültür gemma!

kültür gemma! ist ein Projekt zur Förderung der Stadtkultur in Wien und von migrantischer Kunst- und Kulturproduktion. Im Kern steht eine Ausschreibung von 4 Arbeitsstipendien für migrantische Kulturproduzent_innen. Ziel ist es, erstens die Arbeit von Migrant_innen am kulturellen Feld als Selbstverständlichkeit zu etablieren und zweitens eine Umverteilung von Mitteln und eine Erweiterung von Möglichkeiten zu initiieren, die dazu notwendig ist.

 

Für die einjährigen Arbeitsstipendien können sich Kandidat_innen aus allen Bereichen von Kunst und Kultur mit einem konkreten Arbeitsvorhaben bei der aktuellen Ausschreibung bewerben. Die Ausschreibung richtet sich an junge (bis 35) Kulturproduzent_innen, die sich selbst als migrantisch definieren, ohne Vorgaben zu den Herkunftsländern, Nationalitäten oder ähnliches. kültür gemma! versteht Migrant_in als politischen Begriff und als Selbstbezeichnung eines “oppositionellen Standorts” innerhalb einer Mehrheitsgesellschaft. 

 

Zum dritten Mal vergibt kültüř gemma! 4 Arbeitsstipendien an migantische Kulturproduzent_innen aller Sparten. kültür gemma! versteht Migrant_in dabei als politischen Begriff und als Selbstbezeichnung eines “oppositionellen Standorts” innerhalb einer Mehrheitsgesellschaft. Migrant_innen, Schwarze Menschen und People of Color, sind mit strukturellen und systematischen Benachteiligungen konfrontiert, die das Projekt ernst nimmt und gegen die es sich richtet.

Mehr Informationen:

http://www.kueltuergemma.at/

 

- Shift – Förderprogramm für innovative Kunst

„Shift“ ist ein Programm zur Förderung innovativer Kunst. Die Abwicklung und Administration des Projektes erfolgt duch Basis.Kultur.Wien.

Eingereicht werden können:

  • Projekte, die transdisziplinäre künstlerische Arbeiten zum Ziel haben.
  • Projekte, die einen deutlichen Unterschied zu etablierten Lösungen und Praktiken im Kulturbetrieb erkennen lassen.
  • Projekte, die das Potenzial haben, einen öffentlich gut sichtbaren oder über die Projektdauer hinaus wirksamen Impuls im Wiener Kulturleben zu setzen.
  • Projekte, die sich mit aktuellen Themen des gesellschaftlichen Zusammenlebens auseinandersetzen.
  • Projekte, die an dezentralen Orten Impulse setzen.
  • Projekte, die progressive Veränderung von Kulturinstitutionen zum Ziel haben.


Jedes Projekt kann nur einmalig finanziert werden.
Gefördert werden ausschließlich Projekte, deren Umsetzung und Veröffentlichung in Wien im Zeitraum Juni 2015 bis Juni 2016 geplant ist.

Über die Förderung entscheidet eine fünfköpfige Jury. Diese wählt 22 Projekte aus, die gefördert werden:

  • 2 Projekte die einen öffentlich gut sichtbaren Impuls im Kulturleben Wiens setzen mit je 250.000.- Euro
  • 5 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben mit je 100.000.- Euro
  • 15 Projekte zur Förderung künstlerischer Arbeit mit je 25.000.- Euro


Mehr Informationen und Einreichunterlagen:
http://www.basiskultur.at/shift.html