Verpflichtende Awareness- und Umweltschutz-Maßnahmen für Veranstaltungen ab 1. Juli 2026
Mit 1. Juli treten neue Bestimmungen des Wiener Veranstaltungsgesetzes 2020 (Wr. VG) in Kraft. Für zahlreiche Musikveranstaltungen sind ab 1. Juli Awareness-Konzepte auszuarbeiten und umzusetzen und Awarenss-Beauftragte einzusetzen. Außerdem müssen ab 1. Juli alle Veranstaltungen umweltgerecht umgesetzt werden. Für größere Veranstaltungen ist ab 1. Juli statt eines bloßen Abfallkonzepts (wie bisher) ein umfangreicheres Umwelt- und Abfallkonzept zu erstellen.
Die genauen Gesetzestexte mit den verbindlichen Auflagen könnt ihr dem Landesgesetzblatt für Wien Nr. 33/2025 entnehmen (Art. 28 betreffend Änderungen in § 26 Wr. VG in Bezug auf Awareness sowie Art. 37 und 38 betreffend Änderungen in § 32 Wr. VG in Bezug auf umweltgerechtes Veranstalten):
⇒ https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_WI_20250630_33/LGBLA_WI_20250630_33.html
Awareness
Für welche Veranstaltungen sind ab 1. Juli 2026 Awareness-Konzept und Awareness-Beauftragte erforderlich?
Für Musikveranstaltungen in Wien
mit 300 oder mehr Besucher*innen
mit Tanz- oder Stehbereich
bei denen Alkohol ausgeschenkt wird
und die nach 21 Uhr enden,
sind ab 1. Juli 2026
ein Awareness-Konzept
und Awareness-Beauftragte vorgeschrieben:
bei Veranstaltungen mit 300–599 Besucher*innen ein*e Awareness-Beauftragte*r
ab 600 Besucher*innen zwei Awareness-Beauftragte
ab 1000 drei Awareness-Beauftragte
ab 2000 vier Awareness-Beauftragte
ab 3000 fünf Awareness-Beauftragte
ab 4000 sechs Awareness-Beauftragte
ab 5000 verhältnismäßig mehr.
Mindestens jede zweite davon muss weiblich sein.
Das Awareness-Kollektiv AwA* bietet gelegentlich Schulungen für Awareness-Beauftragte an. Bitte informiert euch darüber auf
⇒ https://awa-stern.info
Was bedeutet Awareness-Arbeit?
Eine gute Grundlage, um sich mit Awareness-Arbeit auseinanderzusetzen, bietet die Broschüre „Facetten von Awareness – Warum und wie wir arbeiten“ von AwA*:
⇒ https://awa-stern.info/wp-content/uploads/AwA-STERN-Lernunterlage-A4_web3.pdf
Die Broschüre stellt nicht nur ein Nachschlagewerk zu Awareness-Arbeit dar, wie sie nach derzeitigem Stand nach den Awareness-Standards (⇒www.awareness-standards.info) durchgeführt werden kann. Sie gibt auch einen Überblick über den Status quo und aktuelle Entwicklungen in der Awareness-Arbeit aus verschiedenen Perspektiven.
(Die Broschüre kann ohne Registrierung kostenlos gelesen und downgeloadet werden – wenn du AwA* bei der Deckung der entstandenen Kosten unterstützen möchtest, empfiehlt AwA* eine Spende von 10 bis 15 Euro.)
Was muss in einem Awareness-Konzept stehen?
Das Gesetz verlangt nur: „Im Awarenesskonzept ist zumindest eine Rettungskette und deren Auslösung festzulegen. Wie die Rettungskette ausgelöst wird, ist den Besucherinnen und Besuchern zur Kenntnis zu bringen.“
Ein Awareness-Konzept für die Behörden zu erstellen ersetzt also nicht eine ernsthafte Auseinandersetzung mit Awareness-Arbeit, sondern erfüllt bloß die gesetzliche Mindestanforderung.
Um für geplante Veranstaltungen ein Awareness-Konzept erstellen zu können, das den gesetzlichen Forderungen entspricht, hat die Stadt Wien (Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen – MA 36) eine Vorlage erstellt:
⇒ https://www.wien.gv.at/downloads/ma36/awarenesskonzept-muster.docx
Diese und weitere nützliche Vorlagen der MA 36 für Veranstaltungen findet ihr direkt bei der Stadt Wien:
⇒ https://www.wien.gv.at/kontakt/ma36-infoblaetter-herunterladen
Umweltgerechte Veranstaltungen
Welche Veranstaltungen sind ab 1. Juli 2026 umweltgerecht durchzuführen?
Bei allen Veranstaltungen ist ab 1. Juli auf möglichst weitgehende Schonung der Umwelt Bedacht zu nehmen.
Was bedeutet umweltgerechtes Veranstalten?
Konkret werden für alle Veranstaltungen verlangt: eine energieeffiziente und umweltverträgliche Veranstaltungstechnik und Beleuchtung.
Die Verwendung von abgaserzeugenden Geräten wie z. B. Aggregaten oder Heizkanonen ist nur dann zulässig, wenn der Anschluss an ein Stromnetz gemessen am Umweltnutzen zu unverhältnismäßigem technischen Aufwand führen würde oder wirtschaftlich nicht zumutbar wäre.
Weitere Aspekte für eine umweltgerechte Veranstaltung sind: Mehrwegsysteme für Geschirr und Flaschen, Recycling, verwendete Materialien, Recyclingfähigkeit, Abfallentsorgung, Wasserverbrauch, Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrradabstellmöglichkeiten etc.
Derartige Maßnahmen sollten zumindest bei Veranstaltungen mit mehr als 2000 Besucher*innen in ein „Umwelt- und Abfallkonzept“ einfließen.
Für welche Veranstaltungen muss ab 1. Juli 2026 ein Umwelt- und Abfallkonzept erstellt werden?
Für Veranstaltungen, an denen insgesamt mehr als 2 000 Besucher*innen teilnehmen können, war bislang schon ein Abfallkonzept vorgeschrieben. Ab 1. Juli müssen Veranstalter*innen ein Umwelt- und Abfallkonzept erstellen.
Was muss in einem Umwelt- und Abfallkonzept stehen?
bezüglich Umwelt:
- Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder eines Fahrrads für die An- und Abreise zur Veranstaltungsstätte,
- Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs,
- Maßnahmen zum schonenden Umgang mit Wasser,
- Maßnahmen zur Verwendung von ökologischen Materialien,
- gegebenenfalls Verwendung von umweltverträglichen Give-aways,
- Schutz des Bodens und der Vegetation bei Freiluftveranstaltungen,
- Maßnahmen zur ressourcensparenden Ausgabe von Speisen und Getränken (z. B. keine Ausgabe von Portionsverpackungen oder von Kapselsystemen, Angebot von Leitungswasser).
bezüglich Abfall:
- eine Beschreibung der Art der Veranstaltung und eine Darstellung der abfallrelevanten Abläufe, die Anzahl der Personen, die an der Veranstaltung teilnehmen können, oder bei Veranstaltungen im Freien die Angabe der Fläche, die für die Besucherinnen bzw. Besucher öffentlich zugänglich ist;
- Angaben über Art, Menge und Verbleib der im Zuge der Veranstaltung zu erwartenden Abfälle;
- Maßnahmen zur Abfallvermeidung (zB Verwendung von Großgebinden), Wiederverwendung (zB Mehrwegverpackungen, Bühnenaufbauten), getrennte Sammlung und Behandlung;
- organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung abfallwirtschaftlicher Rechtsvorschriften.
Auch für das Umwelt- und Abfallkonzept hat die Stadt Wien (Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen – MA 36) eine Vorlage erstellt:
⇒ https://www.wien.gv.at/downloads/ma36/muster-umwelt-abfallkonzept-veranstaltungen.docx
Diese und weitere nützliche Vorlagen der MA 36 für Veranstaltungen findet ihr direkt bei der Stadt Wien:
⇒ https://www.wien.gv.at/kontakt/ma36-infoblaetter-herunterladen
Einen Überblick über mögliche ökologisch nachhaltige Maßnahmen bietet die Stadt Wien auf ihrer Site
Weitere gute Quellen für diesbezügliche Informationen, die wir bereits in unserer Veranstaltungsbroschüre empfohlen haben:
