Keine Räume für gemeinnützige Vereine?
Viele Kulturvereine können keine Räume mieten, weil Vermieter*innen meist nur an Vorsteuerabzugsberechtigte vermieten.
Viele gemeinnützige Kulturvereine scheiterten in den letzten Jahren daran, Räume zu mieten, da diese nur an vorsteuerabzugsberechtigte Organisationen vermietet werden.
Gemeinnützige Kulturvereine sind aber von der Umsatzsteuer befreit, und damit auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Vermieter*innen, die Räume (außer zu Wohnzwecken u. Ä.) an Organisationen vermieten, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, verlieren ihre eigene, das vermietete Objekt betreffende, Vorsteuerabzugsberechtigung und haben dadurch gröbere finanzielle Einbußen. Die könnten zwar durch höhere Mieten irgendwie kompensiert werden. Das würde dann aber so kompliziert und einen so großen administrativen Aufwand erfordern, dass kaum ein*e Vermieter*in darauf einsteigt.
Jetzt könnte ein Kulturverein vielleicht auf die Idee kommen, einen nicht gemeinnützigen, und damit vorsteuerabzugsberechtigten, Verein zu gründen, der nichts anderes macht, als die Räume zu mieten, und sie dann an einen oder mehrere gemeinnützige Vereine unterzuvermieten. Das geht aber auch nicht. Denn das Mietobjekt muss zu mindestens 95 % für vorsteuerabzugsberechtigte Tätigkeiten genutzt werden. Eine Untervermietung kann daher auch nur an vorsteuerabzugsberechtigte Organisationen erfolgen.
Das Problem geht auf das 1. Stabilitätsgesetz 2012 zurück, mit dem unter anderem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wurde, und betrifft grundsätzlich Neuvermietungen ab dem 31.8.2012. Klingt alles sehr kompliziert? Ist es auch. Und deshalb vermieten Vermieter*innen einfach gar nicht mehr an gemeinnützige Vereine.
Bestehende Mietverträge sind davon nicht betroffen.
Kulturvereine, die vielleicht endlich ideale und leistbare Räume gefunden haben, können diese aber zumeist nicht anmieten. Vermieter*innen müssen Räume länger leer stehen lassen, als es ihnen lieb ist. Eigentlich hat kaum wer Freude an dieser Regelung.
Wir wollen dieses Problem angehen. Bitte schreibt uns, wenn ihr auch schon vor diesem Problem gestanden seid, dass ihr ein Objekt nicht anmieten konntet, weil ihr nicht vorsteuerabzugsberechtigt seid. Und wenn ihr eine Lösung gefunden habt, schreibt uns das bitte auch.
An: office@igkulturwien.net
Viele Kulturvereine können keine Räume mieten, weil Vermieter*innen meist nur an Organisationen vermieten, die Vorsteuer zurückbekommen können (vorsteuerabzugsberechtigt sind). Gemeinnützige Kulturvereine zahlen aber keine Umsatzsteuer und können deshalb auch keine Vorsteuer abziehen.
Warum Vermieter*innen oft ablehnen
Wenn eine Vermieter*in an so einen Verein vermietet (außer Wohnraum), verliert er oder sie für dieses Objekt das Recht, Vorsteuer abzuziehen und hat dadurch finanzielle Nachteile.
Theoretisch könnten Vermieter*innen die Nachteile durch höhere Mieten ausgleichen. In der Praxis ist das aber sehr kompliziert und mit viel Bürokratie verbunden, weshalb viele Vermieter*innen lieber gar nicht an gemeinnützige Vereine vermieten.
Warum Tricks mit Zwischenschritten nicht helfen
Die Idee, einen „zweiten“ Verein zu gründen, der vorsteuerabzugsberechtigt ist und dann an den gemeinnützigen Verein untervermietet, funktioniert rechtlich nicht.
Der gemietete Raum muss zu mindestens 95% für Tätigkeiten genutzt werden, bei denen Vorsteuerabzug möglich ist – eine Untervermietung darf daher auch nur an vorsteuerabzugsberechtigte Organisationen erfolgen.
Hintergrund der Regel
Die Regel geht auf das 1. Stabilitätsgesetz 2012 zurück, das das Umsatzsteuergesetz geändert hat.
Betroffen sind grundsätzlich neue Mietverträge ab 31.8.2012, bestehende Mietverträge bleiben wie sie sind.
Folgen
Kulturvereine finden oft passende und leistbare Räume, dürfen sie aber wegen dieser Regeln nicht anmieten.
Vermieter*innen haben dadurch Räume länger leer stehen, und niemand ist wirklich zufrieden mit dieser Situation.
Wir wollen diese Regelung ändern und bitten Vereine, uns zu schreiben, wenn sie wegen fehlender Vorsteuerabzugsberechtigung keine Räume anmieten konnten – und auch, wenn jemand dafür schon eine Lösung gefunden hat.
Bitte ein E-Mail an office@igkulturwien.net schicken.

